Details zum Nachlassgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Stuttgart Bad Cannstatt ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Stuttgart Bad Cannstatt nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Stuttgart Bad Cannstatt (Baden Württemberg) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Stuttgart Bad Cannstatt - Anschrift und Servicenummern

Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt
Badstraße 23
70372 Stuttgart

Tel.: 0711 5004-0
Fax-Nr.: 0711 5004-185
Website: amtsgericht-stuttgart-badcannstatt.justiz-bw.de

Nachlassgericht Stuttgart Bad Cannstatt - alle Aufgabenbereiche

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Stuttgart Bad Cannstatt zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Erbscheinerteilung
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Nachlassverwaltung
  • Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt - zusätzliche Aufgaben

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt verwaltet und betreut So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Stuttgart Bad Cannstatt

Ich wohne nicht da, wo der Erblasser gewohnt hat. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, falls das Amtsgericht als Nachlassgericht nicht festgestellt werden kann?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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