Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Stuttgart lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Stuttgart in diesem Bereich unterstellt sind. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Stuttgart. Erben können am Nachlassgericht Stuttgart zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Stuttgart. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Stuttgart - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
Postfach 10 60 08
70049 Stuttgart
Telefon-Nr.: 0711 9210
Fax-Nr.: 0711 9213300
Website: amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Stuttgart?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Stuttgart
Zu den Aufgaben zählen:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verwaltung des Nachlasses
- Ausstellung von Erbscheinen
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Amtsgericht Stuttgart - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Stuttgart
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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