Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Sulingen in diesem Bezirk unterstellt sind. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Sulingen wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Sulingen ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Sulingen weitergeleitet.
Nachlassgericht Sulingen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Sulingen
Lange Straße 56
27232 Sulingen
Postfach 13 20
27224 Sulingen
Telefon-Nr.: 04271 8060
Fax: 04271 80639
Homepage: www.amtsgericht-sulingen.niedersachsen.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Sulingen?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Sulingen betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Fälle, die im Nachlassgericht Sulingen behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnen von Verfügungen
- Nachlasssicherung
- Erteilen von Erbscheinen
- Vollstrecken von Testamenten
- Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Amtsgericht Sulingen - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Sulingen So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Nachlassgericht Sulingen - häufige Fragen
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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