Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Tecklenburg wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Tecklenburg betreut werden. Das Nachlassgericht Tecklenburg nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Tecklenburg können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Tecklenburg. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Tecklenburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Tecklenburg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Tecklenburg
Gerichtsweg 1
49545 Tecklenburg
Telefon-Nr.: 05482 67-0
Fax-Nr.: 05482 67-12
Webseite: www.ag-tecklenburg.nrw.de
Nachlassgericht Tecklenburg - die Aufgaben in der Übersicht
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Tecklenburg fallen, sind zum Beispiel:
- Eröffnen von Verfügungen
- Vollstrecken von Testamenten
- Sichern des Erbes
- Erbenermittlung
- Verwahrung von Verfügungen
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Tecklenburg - zusätzliche Aufgaben
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Tecklenburg. Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Tecklenburg
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
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