Nachlassgericht Tempelhof-Kreuzberg

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Tempelhof-Kreuzberg nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Tempelhof-Kreuzberg - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Möckernstraße 130
10963 Berlin

Tel.-Nr.: 030 90175-0
Fax: 030 90175-211
Webseite: www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-tempelhof-kreuzberg/

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Tempelhof-Kreuzberg?

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Fälle, die im Nachlassgericht Tempelhof-Kreuzberg behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Erbscheinerteilung
  • Ermitteln der Erben
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - zusätzliche Aufgaben

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Tempelhof-Kreuzberg

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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