Das Nachlassgericht Tettnang im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Tettnang ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Tettnang nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Tettnang können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Tettnang. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Tettnang - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Tettnang
Montfortplatz 1
88069 Tettnang

Telefon-Nr.: 07542 519-0
Fax-Nr.: 07542 519-129
Homepage: amtsgericht-tettnang.justiz-bw.de

Nachlassgericht Tettnang - die Aufgaben in der Übersicht

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Tettnang zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Tettnang als Amtsgericht Tettnang auf einen Blick:

  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verwalten des Nachlasses
  • Erbenermittlung
  • Erbscheinausstellung
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Tettnang - weitere Aufgabenbereiche

Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Tettnang - häufige Fragen

Mein Wohnort weicht von dem des Verstorbenen, der das Erbe hinterlässt ab. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Wer ist zuständig, wenn das Ermitteln des örtlich zuständiges Nachlassgerichts nicht möglich gewesen ist?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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