Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Tiergarten betreut, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Tiergarten hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Tiergarten verwaltet. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Tiergarten weitergeleitet.
Nachlassgericht Tiergarten - Anschrift und Service
Amtsgericht Tiergarten
Turmstraße 91
10559 Berlin
Tel.: 030 9014-0
Fax-Nummer: 030 9014-2010
Internetseite: www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-tiergarten/
Nachlassgericht Tiergarten - alle Aufgabenbereiche
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Fälle, die im Nachlassgericht Tiergarten behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Vollstreckung des Testaments
- Verwahrung von Verfügungen
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erbscheinausstellung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Tiergarten
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Tiergarten. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Tiergarten - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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