Nachlassgericht Titisee-Neustadt

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Titisee-Neustadt lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Titisee-Neustadt in diesem Gebiet unterstellt sind. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Titisee-Neustadt in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Titisee-Neustadt können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

In einigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Titisee-Neustadt. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Titisee-Neustadt - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Titisee-Neustadt
Franz-Schubert-Weg 3
79822 Titisee-Neustadt

Telefon-Nr.: 07651 93526-0
Fax: 07651 93526-222
Webseite: amtsgericht-titisee-neustadt.justiz-bw.de

Nachlassgericht Titisee-Neustadt - alle Aufgabenbereiche

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Titisee-Neustadt:

  • Nachlassverwaltung
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Ermitteln der Erben
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Titisee-Neustadt

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Titisee-Neustadt

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, an welches Amtsgericht muss man sich wenden?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wie bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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