Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Torgau
Zweigstelle Oschatz
Brüderstraße 5
4758 Oschatz
Telefon-Nr.: 03435 9018-0
Fax: 03435 9018-42
Webseite: www.justiz.sachsen.de/agto
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz fallen, sind zum Beispiel:
- Vollstreckung eines Testaments
- Ausstellung von Erbscheinen
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungen im Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Torgau Zweigstelle Oschatz außerdem?
Im Amtsgericht Torgau Zweigstelle Oschatz werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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