Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Torgau
Zweigstelle Oschatz
Brüderstraße 5
4758 Oschatz

Telefon-Nr.: 03435 9018-0
Fax: 03435 9018-42
Webseite: www.justiz.sachsen.de/agto

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz?

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz fallen, sind zum Beispiel:

  • Vollstreckung eines Testaments
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungen im Todesfall
  • Verwaltung des Nachlasses
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Torgau Zweigstelle Oschatz außerdem?

Im Amtsgericht Torgau Zweigstelle Oschatz werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz - Fragen und Antworten

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Torgau Zweigstelle Oschatz für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.

Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wann wird ein Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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