Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Torgau ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Torgau in Verwahrung geben. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Torgau ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Torgau weitergeleitet.
Nachlassgericht Torgau - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Torgau
Rosa-Luxemburg-Platz 14
4860 Torgau
Postfach 157
4853 Torgau
Tel.: 03421 753-30
Fax: 03421 753-315
Homepage: www.justiz.sachsen.de/agto/
Nachlassgericht Torgau - die Aufgaben in der Übersicht
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Torgau betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Fälle, die im Nachlassgericht Torgau behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Ermitteln der Erben
- Erbscheinerteilung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Sichern des Nachlasses
- Vollstreckung eines Testaments
- Nachlassverwaltung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Amtsgericht Torgau - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Torgau So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Torgau
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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