Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Tostedt, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Tostedt hinterlegen. Erben können am Nachlassgericht Tostedt außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Tostedt zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Tostedt weitergeleitet.
Nachlassgericht Tostedt - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Tostedt
Unter Den Linden 23
21255 Tostedt
Postfach 13 60
21250 Tostedt
Telefon-Nr.: 04182 2970
Fax-Nr.: 04182 297100
Homepage: www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de
Nachlassgericht Tostedt - alle Aufgabenbereiche
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Fälle, die im Nachlassgericht Tostedt behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
- Sicherung des Nachlasses
- Erbscheinerteilung
- Erbenermittlung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vollstrecken von Testamenten
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Amtsgericht Tostedt - weitere Aufgabenbereiche
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Tostedt. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Tostedt
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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