Nachlassgericht Ulm - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Ulm wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ulm verwaltet. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Ulm. Erben können am Nachlassgericht Ulm außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Ulm ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Ulm - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

Telefon-Nr.: 0731 189-0
Fax: 0731 189-2200
Website: amtsgericht-ulm.justiz-bw.de

Nachlassgericht Ulm - die Aufgaben in der Übersicht

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Ulm

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Ulm fallen, sind zum Beispiel:

  • Nachlassverwaltung
  • Nachlasssicherung
  • Erbenermittlung
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Ulm - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Ulm verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Nachlassgericht Ulm - häufige Fragen

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Ulm für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, wie finde ich das richtige Nachlassgericht?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

In welchem Fall erteilt das Amtsgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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