Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Vaihingen an der Enz wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig.
Das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz (Baden Württemberg) zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz?

Das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Fälle, die im Nachlassgericht Vaihingen an der Enz behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwalten des Erbes
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungen im Todesfall
- Erteilen von Erbscheinen
Nachlassgericht Vaihingen an der Enz - Anschrift und Service Nummern
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Heilbronner Straße 17 71665 Vaihingen an der Enz | Postfach 13 20 71656 Vaihingen an der Enz |
Kontakt
Tel.: 07042 941-260
Fax-Nummer: 07042 941-2699
Homepage:
Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Vaihingen an der Enz
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können (gemäß § 344 Abs. 7 FamFG) am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
dejure.org: § 344 FamFG Besondere örtliche Zuständigkeit »
Gesetze im Internet: FamFG § 343 Örtliche Zuständigkeit »
dejure.org: § 342 FamFG Begriffsbestimmung »
buzer.de: § 2247 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) »
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