Das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Vaihingen an der Enz wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz (Baden Württemberg) zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Vaihingen an der Enz - Anschrift und Service

Amtsgericht Vaihingen an der Enz
Franckstr. 20
71665 Vaihingen an der Enz

Postfach 13 20
71656 Vaihingen an der Enz

Tel.: 07042 9742-0
Fax-Nummer: 07042 6110
Homepage: amtsgericht-vaihingen.justiz-bw.de

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz?

Das Nachlassgericht Vaihingen an der Enz übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.

Fälle, die im Nachlassgericht Vaihingen an der Enz behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Vollstreckung eines Testaments
  • Verwalten des Erbes
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungen im Todesfall
  • Erteilen von Erbscheinen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Vaihingen an der Enz

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Vaihingen an der Enz erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

In welchen Fällen erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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