Nachlassgericht Velbert - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Velbert wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Velbert in Nordrhein-Westfalen. Das Nachlassgericht Velbert nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Velbert zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Velbert ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Velbert - Anschrift und Servicenummern

Amtsgericht Velbert
Nedderstraße 40
42549 Velbert

Postfach 10 13 80
42513 Velbert

Tel.: 02051 945-0
Fax: 02051 945-199
Internetseite: www.ag-velbert.nrw.de

Nachlassgericht Velbert - alle Aufgabenbereiche

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Velbert zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Erteilen von Erbscheinen
  • Ermitteln der Erben
  • Verfügungen im Todesfall
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Velbert

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Velbert

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Erblasser. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht gefunden werden, wie finde ich das richtige Nachlassgericht?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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