Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Verden (Aller) wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Verden (Aller) verwaltet. Das Nachlassgericht Verden (Aller) nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Verden (Aller) können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Verden (Aller) (ID: P2715) zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Verden (Aller) weitergeleitet.
Nachlassgericht Verden (Aller) - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Verden (Aller)
Johanniswall 8
27283 Verden (Aller)
Postfach 21 30
27281 Verden (Aller)
Tel.-Nr.: 04231 180
Fax-Nr.: 04231 18357
Internetseite: www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de
Nachlassgericht Verden (Aller) - alle Aufgabenbereiche
Das Nachlassgericht Verden (Aller) übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben gehören:
- Nachlasssicherung
- Vollstreckung eines Testaments
- Ermitteln der Erben
- Verfügungen im Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Verden (Aller)
Im Amtsgericht Verden (Aller) werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Verden (Aller)
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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