Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen hatten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen verwaltet. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Villingen-Schwenningen aufsuchen. Am Nachlassgericht Villingen-Schwenningen können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Villingen-Schwenningen. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Villingen-Schwenningen weitergeleitet.
Nachlassgericht Villingen-Schwenningen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
Postfach 11 40
78001 Villingen-Schwenningen
Telefon-Nr.: 07721 203-0
Fax: 0800 66449281121
Webseite: amtsgericht-villingen-schwenningen.justiz-bw.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Villingen-Schwenningen?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Villingen-Schwenningen
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Villingen-Schwenningen:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Erbenermittlung
- Erbscheinausstellung
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Verwaltung des Nachlasses
- Nachlasssicherung
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Amtsgericht Villingen-Schwenningen - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Villingen-Schwenningen - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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