Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Walsrode ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Walsrode nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Walsrode (Niedersachsen) zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Walsrode weitergeleitet.
Nachlassgericht Walsrode - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Walsrode
Lange Straße 29 - 33
29664 Walsrode
Postfach 11 49
29651 Walsrode
Telefon: 05161 4862-0
Fax: 05161 4862-287
Webseite: www.amtsgericht-walsrode.niedersachsen.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Walsrode?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Walsrode zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwaltung des Nachlasses
- Erbscheinausstellung
- Eröffnen von Verfügungen
- Ermittlung der Erben
- Nachlasssicherung
- Testamentsvollstreckung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Walsrode
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Walsrode. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Walsrode - häufige Fragen
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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