Details zum Nachlassgericht Wangen im Allgäu

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Wangen im Allgäu ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Wangen im Allgäu in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Wangen im Allgäu können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Wangen im Allgäu. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Wangen im Allgäu - Anschrift und Servicenummern

Amtsgericht Wangen im Allgäu
Lindauer Straße 28
88239 Wangen im Allgäu

Tel.-Nr.: 07522 70756-0
Fax: 07522 70756-300
Homepage: amtsgericht-wangen.justiz-bw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Wangen im Allgäu?

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Ermittlung der Erben
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Erteilen von Erbscheinen
  • Verfügungen im Todesfall
  • Sichern des Erbes
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Wangen im Allgäu

Im Amtsgericht Wangen im Allgäu werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Wangen im Allgäu - Fragen und Antworten

Mein Wohnort weicht von dem des Erblassers ab. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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