Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Neustrelitz
Tiergartenstraße 5
17235 Neustrelitz
Telefon-Nr.: 03991 1700-0
Fax-Nr.: 03991 1700-999
Internetseite: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-waren/
Nachlassgericht Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz - die Aufgaben im Überblick
Das Nachlassgericht Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherung des Erbes
- Vollstreckung des Testaments
- Ermittlung der Erben
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
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Amtsgericht Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz - zusätzliche Aufgaben
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Waren (Müritz) Zweigstelle Neustrelitz
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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