Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Waren (Müritz). Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Waren (Müritz). Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Waren (Müritz) - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Waren
Zum Amtsbrink 4
17192 Waren (Müritz)
Tel.: 03991 1700-0
Fax-Nummer: 03991 1700-999
Internetseite: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-waren/
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Waren (Müritz)?
Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Waren (Müritz) gebührenpflichtig.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Waren (Müritz) als Amtsgericht Waren (Müritz) auf einen Blick:
- Ermittlung der Erben
- Verwalten des Erbes
- Sicherung des Erbes
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verfügungen im Todesfall
- Vollstrecken von Testamenten
- Erteilen von Erbscheinen
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Amtsgericht Waren (Müritz) - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Waren (Müritz) - häufige Fragen
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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