Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Warendorf ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Warendorf nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Warendorf außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Warendorf zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Warendorf weitergeleitet.
Nachlassgericht Warendorf - Anschrift und Service
Amtsgericht Warendorf
Dr.-Leve-Straße 22
48231 Warendorf
Postfach 11 01 51
48203 Warendorf
Tel.-Nr.: 02581 6364-0
Fax-Nummer: 02581 6364-165
Website: www.ag-warendorf.nrw.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Warendorf?
Das Nachlassgericht Warendorf übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwaltung des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Sichern des Erbes
- Verwahrung von Verfügungen
- Vollstreckung des Testaments
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Warendorf
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Warendorf
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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