Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Wennigsen (Deister) betreut, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Wennigsen (Deister) hinterlegen. Am Nachlassgericht Wennigsen (Deister) können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Wennigsen (Deister) verwaltet. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Wennigsen (Deister) - Anschrift
Amtsgericht Wennigsen
Hülsebrinkstraße 1
30974 Wennigsen (Deister)
Postfach 10 02 32
30968 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103/7059-0 (Zentrale)
Fax: 05103/7059-108
Internetseite: www.amtsgericht-wennigsen.niedersachsen.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Wennigsen (Deister)?
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Wennigsen (Deister):
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Nachlassverwaltung
- Erbscheinerteilung
- Testamentsvollstreckung
- Erbenermittlung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Wennigsen (Deister)
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Wennigsen (Deister)
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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