Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Wernigerode lebten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Wernigerode zugeteilt. Das Nachlassgericht Wernigerode nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Wernigerode zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Wernigerode verwaltet. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Wernigerode weitergeleitet.
Nachlassgericht Wernigerode - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Straße 8
38855 Wernigerode
Postfach 10 12 61
38842 Wernigerode
Telefon-Nr.: 03943 5310
Fax-Nummer: 03943 531140
Internetseite: www.ag-wr.sachsen-anhalt.de
Nachlassgericht Wernigerode - alle Aufgabenbereiche
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwalten des Erbes
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Eröffnen von Verfügungen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erbenermittlung
Jetzt kostenlos Informieren.
Amtsgericht Wernigerode - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Wernigerode - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.