Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Wiesloch wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Wiesloch (ID: B1305). Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Wiesloch. Erben können am Nachlassgericht Wiesloch zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Wiesloch (Baden Württemberg) zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Wiesloch - Anschrift und Service
Amtsgericht Wiesloch
Bergstraße 3
69168 Wiesloch
Tel.-Nr.: 06222 584-0
Fax-Nummer: 06222 584-170
Homepage: amtsgericht-wiesloch.justiz-bw.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Wiesloch?
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Vollstreckung eines Testaments
- Nachlasssicherung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinerteilung
- Verwalten des Nachlasses
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Amtsgericht Wiesloch - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Wiesloch. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Wiesloch - häufige Fragen
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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