Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Wildeshausen hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Wildeshausen (ID: P3214). Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Wildeshausen in Verwahrung geben. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Wildeshausen. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Wildeshausen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Wildeshausen
Delmenhorster Straße 17
27793 Wildeshausen
Tel.: 04431 840
Fax-Nr.: 04431 84100
Internetseite: www.amtsgericht-wildeshausen.niedersachsen.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Wildeshausen?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Wildeshausen zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Wildeshausen:
- Erbscheinausstellung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermitteln der Erben
- Vollstrecken von Testamenten
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Nachlassverwaltung
- Verfügungen im Todesfall
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Wildeshausen
Das Amtsgericht Wildeshausen verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Wildeshausen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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