Nachlassgericht Winsen (Luhe) - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Winsen (Luhe) lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Winsen (Luhe) betreut werden. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Winsen (Luhe) hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Winsen (Luhe) außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Winsen (Luhe), auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Winsen (Luhe) - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Winsen (Luhe)
Schloßplatz 4
21423 Winsen (Luhe)

Postfach 14 11
21414 Winsen (Luhe)

Tel.: 04171 8860
Fax: 04171 886100
Website: www.amtsgericht-winsen.niedersachsen.de

Nachlassgericht Winsen (Luhe) - alle Aufgabenbereiche

Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Winsen (Luhe) gebührenpflichtig.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Verwalten des Nachlasses
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Sichern des Erbes
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Ermitteln der Erben
  • Vollstreckung eines Testaments
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Winsen (Luhe)

Im Amtsgericht Winsen (Luhe) werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Winsen (Luhe)

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Winsen an der Luhe für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Wer ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Amtsgericht einen Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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