Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Wipperfürth in diesem Gebiet unterstellt sind. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Wipperfürth in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Wipperfürth (ID: R3309) zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Wipperfürth - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Wipperfürth
Gaulstraße 22
51688 Wipperfürth
Postfach
51675 Wipperfürth
Tel.-Nr.: 02267 8837-0
Fax-Nr.: 02267 82061
Homepage: www.ag-wipperfuerth.nrw.de
Nachlassgericht Wipperfürth - alle Aufgabenbereiche
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Wipperfürth zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermitteln der Erben
- Nachlasssicherung
- Testamentsvollstreckung
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungen im Todesfall
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Wipperfürth außerdem?
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Wipperfürth verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Wipperfürth - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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