Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Wismar ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Wismar aufsuchen. Am Nachlassgericht Wismar können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Wismar verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Wismar - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Wismar
Vor dem Fürstenhof 1
23966 Wismar
Tel.-Nr.: 03841 4808-0
Fax: 03841 4808-10
Website: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-wismar/
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Wismar?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Wismar zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Hierzu gehören:
- Vollstreckung eines Testaments
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Ermittlung der Erben
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Erteilen von Erbscheinen
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Wismar
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Wismar - häufige Fragen
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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