Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Wittenberg wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig.
Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Wittenberg aufsuchen. Am Nachlassgericht Wittenberg können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Wittenberg verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Wittenberg?

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Wittenberg zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Hierzu gehören:
- Nachlasssicherung
- Erteilung von Erbscheinen
- Erbenermittlung
- Nachlassverwaltung
- Eröffnen von Verfügungen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
Nachlassgericht Wittenberg - Anschrift und Service Nummern
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Dessauer Straße 291 6886 Lutherstadt Wittenberg | Postfach 10 02 55 6872 Lutherstadt Wittenberg |
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Kontakt
Tel.: 03491 4360
Fax: 03491 403591
Webseite:
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Wittenberg
Das Amtsgericht Wittenberg verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Wittenberg
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein kann einer der Erben nur dann erhalten, wenn zuvor ein gültiger Antrag auf einen Erbschein beim Nachlassgericht Wittenberg gestellt wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
Gesetze im Internet: FamFG § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
buzer.de: § 343 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) »
buzer.de: § 2247 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) »
buzer.de: § 23a - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) »
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