Nachlassgericht Wittenberg - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Wittenberg wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Wittenberg aufsuchen. Am Nachlassgericht Wittenberg können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Wittenberg verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Wittenberg - Anschrift und Service

Amtsgericht Wittenberg
Dessauer Straße 291
06886 Lutherstadt Wittenberg

Postfach 10 02 55
6872 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: 03491 4360
Fax: 03491 403591
Webseite: www.ag-wb.sachsen-anhalt.de

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Wittenberg?

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Wittenberg zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Hierzu gehören:

  • Nachlasssicherung
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Erbenermittlung
  • Nachlassverwaltung
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Wittenberg

Das Amtsgericht Wittenberg verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Wittenberg

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Wittenberg erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, an welches Amtsgericht muss man sich wenden?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Ein Erbschein kann einer der Erben nur dann erhalten, wenn zuvor ein gültiger Antrag auf einen Erbschein beim Nachlassgericht Wittenberg gestellt wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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