Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Wolfach in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Wolfach, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Wolfach - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Wolfach
Hauptstraße 40
77709 Wolfach
Telefon-Nr.: 07834 86515-0
Fax-Nr.: 07834 86515-285
Internetseite: amtsgericht-wolfach.justiz-bw.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Wolfach?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Wolfach auf einen Blick:
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungen im Todesfall
- Erteilen von Erbscheinen
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vollstreckung des Testaments
- Ermitteln der Erben
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Amtsgericht Wolfach - weitere Aufgabenbereiche
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Wolfach. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Wolfach
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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