Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Wolfratshausen wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Wolfratshausen in Bayern.
Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Wolfratshausen. Am Nachlassgericht Wolfratshausen können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Wolfratshausen zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Wolfratshausen?

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Erbscheinerteilung
Nachlassgericht Wolfratshausen - Anfahrt und Kontaktadressen
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Bahnhofstraße 18 82515 Wolfratshausen | Postfach 14 40 82504 Wolfratshausen |
Kontakt
Telefon-Nr.: 08171 1606-0
Fax-Nummer: 08171 1606-666
Website:
Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Wolfratshausen
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Wolfratshausen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
buzer.de: § 342 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) »
Gesetze im Internet: BGB § 2247 Eigenhändiges Testament »
buzer.de: § 23a - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) »
buzer.de: § 343 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) »
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