Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Wolfratshausen wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Wolfratshausen in Bayern. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Wolfratshausen. Am Nachlassgericht Wolfratshausen können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Wolfratshausen zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Wolfratshausen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstraße 18
82515 Wolfratshausen
Postfach 14 40
82504 Wolfratshausen
Telefon-Nr.: 08171 1606-0
Fax-Nummer: 09621 96241 0495
Website: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/wolfratshausen
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Wolfratshausen?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Erbscheinerteilung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Wolfratshausen
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Wolfratshausen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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