Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Zehdenick hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Zehdenick in Brandenburg. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Zehdenick aufsuchen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Zehdenick ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Zehdenick - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Zehdenick
Friedrich-Ebert-Platz 9
16792 Zehdenick
Postfach 100 174
16786 Zehdenick
Tel.-Nr.: 03307 46670
Fax-Nummer: 03307 2220
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-zehdenick/
Nachlassgericht Zehdenick - alle Aufgabenbereiche
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Zu den Aufgaben gehören:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Nachlasses
- Verfügungen im Todesfall
- Sichern des Erbes
- Ermittlung der Erben
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Amtsgericht Zehdenick - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Im Amtsgericht Zehdenick werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Zehdenick - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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