Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Zerbst, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Zerbst nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Zerbst zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Zerbst - Anschrift und Service
Amtsgericht Zerbst
Neue Brücke 22
39261 Zerbst/Anhalt
Tel.: 03923 7422-0
Fax-Nr.: 03923 7422-11
Website: www.ag-ze.sachsen-anhalt.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Zerbst?
Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Zerbst gebührenpflichtig.
Hierzu gehören:
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Verwaltung des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
- Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckung
- Sichern des Nachlasses
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Zerbst
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Zerbst
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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