Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Zittau Zweigstelle Löbau wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Zittau Zweigstelle Löbau in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Zittau Zweigstelle Löbau können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Zittau Zweigstelle Löbau. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Zittau Zweigstelle Löbau - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Zittau
Zweigstelle Löbau
Promenadenring 3
02708 Löbau
Telefon-Nr.: 03583 759-0
Fax: 03583 759-1030
Homepage: www.justiz.sachsen.de/agzi
Nachlassgericht Zittau Zweigstelle Löbau - die Aufgaben im Überblick
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Zittau Zweigstelle Löbau als Amtsgericht Zittau Zweigstelle Löbau auf einen Blick:
- Nachlassverwaltung
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Testamentsvollstreckung
- Ermittlung der Erben
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
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Amtsgericht Zittau Zweigstelle Löbau - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Zittau Zweigstelle Löbau - Fragen und Antworten
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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