Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Zossen hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Zossen zugeteilt. Das Nachlassgericht Zossen nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Zossen können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Zossen. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Zossen weitergeleitet.
Nachlassgericht Zossen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Zossen
Gerichtsstraße 10
15806 Zossen
Tel.-Nr.: 03377 3070
Fax: 03377 307100
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-zossen/
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Zossen?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Zossen zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Ermitteln der Erben
- Sicherung des Nachlasses
- Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
- Erbscheinausstellung
- Testamentsvollstreckung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Zossen
Im Amtsgericht Zossen werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Zossen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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