Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Zweibrücken betreut, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Zweibrücken in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Zweibrücken können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Zweibrücken weitergeleitet.
Nachlassgericht Zweibrücken - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Zweibrücken
Herzogstraße 2
66482 Zweibrücken
Postfach 14 41
66464 Zweibrücken
Tel.: 06332 805-0
Fax-Nummer: 06332 805-198
Internetseite: agzw.justiz.rlp.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Zweibrücken?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Zweibrücken betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Zu den Aufgaben gehören:
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Nachlasssicherung
- Ermittlung der Erben
- Verwalten des Nachlasses
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Zweibrücken - zusätzliche Aufgaben
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Zweibrücken verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Zweibrücken - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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