Testamentseröffnung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Sobald ein Erblasser verstirbt, hinterlässt er in aller Regel ein Testament oder einen Erbvertrag. In Deutschland kümmert sich das zuständige Nachlassgericht darum, das jeweilige Testament zu eröffnen. Das zuständige Gericht vereinbart mit den Angehörigen einen Termin, in dem es die Erben über die rechtlichen Bestimmungen des Testaments informiert.

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Wie kommt es zur Testamentseröffnung?

Das Nachlassgericht kann auf verschiedenen Wegen von dem anfallenden Erbfall erfahren:

  • Die Angehörigen informieren das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall.
  • Sofern der Verstorbene selbst vor seinem Ableben das öffentliche Testament beim Nachlassgericht einreichte, so ist dies bereits in den Akten des Nachlassgerichtes vermerkt.

Wie läuft der Termin zur Testamentseröffnung ab?

Dem Nachlassgericht ist es selbst überlassen, wie es den Termin inhaltlich gestaltet. Meistens verliest der zuständige Beamte in seiner Funktion als Nachlassrichter den Inhalt des Testaments. Begünstigte, die nicht zu dem Termin erscheinen können, infomiert das Nachlassgericht per Post. Es ist gesetzlich vorgesehen, eine Niederschrift von der Testamentseröffnung anzulegen. In dem Schriftstück sind folgende Sachverhalte vermerkt:

  1. Ort und Datum
  2. Allgemeiner Zustand des Testaments
  3. Die Verlesung des Testaments
  4. Die Kenntnisnahme und Unterschrift der Beteiligten

Dem Nachlassgericht steht es jedoch grundsätzlich frei, eine persönliche Einladung auszusprechen.

Falls kein Termin zur Testamentseröffnung stattfindet, verpflichtet sich das Nachlassgericht, die Erben und sonstige Begünstigte auf dem postalischen Weg über die Testamentseröffnung in Kenntnis zu setzen.

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Kostet die Testamentseröffnung etwas?

Die Kosten für die Eröffnung tragen die Erben. Das Nachlassgericht veranschlagt laut Gerichts- und Notarkostengesetz für die Eröffnung des Testaments eine Gebühr von 100 Euro.

  • Diese Gebühr ändert sich auch dann nicht, wenn der Erblasser mehrere Testamente anfertigte. Sollte ein Notar das Testament eröffnen, fallen zusätzlich 19 % Umsatzsteuer an.

Welche Folgen hat eine Testamentseröffnung?

Die Eröffnung des Testaments sagt nichts über dessen Wirksamkeit aus. Allerdings markiert die Testamentseröffnung den Anfang der sechswöchigen Frist, die für die Annahme oder Ausschlagung des Testaments festgesetzt ist. Zudem ist die Testamentseröffnung Voraussetzung dafür, dass der Erbe einen Erbschein erhält.

Welche Aufgaben hat das Nachlassgericht nach der Testamentseröffnung?

Folgenden Aufgaben nimmt sich das Nachlassgericht nach der Testamentseröffnung ebenfalls an:

Das Nachlassgericht prüft, ob das Testament wirksam ist. Es sendet den Erben und weiteren Beteiligten eine Niederschrift des Testaments zu. Außerdem holt es eine Stellungnahme von den Erben und Beteiligten ein.

In Bayern und Baden Württemberg ermittelt das zuständige Nachlassgericht die Erben des Erblassers. In allen anderen Bundesländern benachrichtigt das Nachlassgericht zunächst die bekannten Erben, die im Einwohnermeldeamt verzeichnet sind. Sollten sich die Erben auf diesem Wege nicht auffinden lassen, können Sie unter Umständen erst später über die Eröffnung des Testaments infomiert werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Erben und Vererben

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