Finanzämter: Aufgaben, Pflichten und Rechte der Behörden

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle Finanzämter im Überblick - Öffnungszeiten, Telefonnummern, Adressen!

Ein Finanzamt ist eine Behörde der Finanzverwaltung. Beim Finanzamt findet man unter anderem die Formulare für die Steuererklärung.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Aufgaben der Finanzämter

  • Steuereinzug: Einzug der Steuern inklusive Nachzahlungen
  • Rückzahlung: Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • Steuererklärungen: Bearbeitung der Steuererklärungen
  • Steuerkonten: Führen von Steuerkonten der Steuerpflichtigen
  • Voranmeldungen: Bearbeiten der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Service: Serviceleistungen für die Steuerzahler

Aufbau der Finanzverwaltung

Finanzämter

Steuerkonten betreffen Unternehmen und Selbständige bzw. Freiberufler: Hier wird gegeneinander aufgerechnet, wann der Steuerpflichtige was zu zahlen hat und welche Leistungen von ihm schon erbracht worden sind.

Welche Rechte und Pflichten haben die Finanzämter?

  • Anforderungsrecht: Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle vom Steuerzahler einfordern.
  • Prüfungsrecht: Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen. In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden.
  • Säumnisrecht: Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
  • Schätzungsrecht: Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
  • Nachprüfungsrecht: Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen.
  • Aufbewahrungspflicht: Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht.
  • Informationspflicht: Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.
  • Stundungspflicht: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte', ist das Amt verpflichtet, die Zahlung zu stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige möglichst lange vor der Zahlung einen entsprechenden Antrag stellen.
  • Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen: Ist vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Das Finanzamt ist verpflichtet, das Verfahren bis zur Klärung ruhen zu lassen.

Wie kann man sich gegen Entscheidungen der Finanzämter wehren?

Gegen Entscheidungen der Ämter kann Einspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt je nach Amt und Sache vier bis acht Wochen. Hier ist es wichtig, wo genau sich das Finanzamt befindet.

Die entsprechenden Behörden unterstehen den Ländern. Die Finanzverwaltung ist bundeslandabhängig unterschiedlich aufgebaut und kennt einige regionale Spezialregelungen. Kommt der eigene Einspruch nicht durch, kann man vor den Finanzgerichten klagen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Die wichtigsten Fakten

In Deutschland gibt es mehr als 600 Finanzämter, 100 davon allein in NRW. Manche Finanzämter dienen nur den Steuerfahndungen, Steuerstrafsachen oder Betriebsprüfungen.

In den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer arbeiten mehr als 150.000 Menschen. Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann man binnen vier Wochen schriftlich Einspruch einlegen.

Alle Finanzämter von A bis Z

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Finanzverwaltung

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.