Das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach für die Stadt Lauterbach und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 35326-63679 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten.

Die Verwaltung der Steuern ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes.

Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.

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In den Aufgabenbereich des Finanzamts Alsfeld-Lauterbach fällt zudem:

  • die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
  • die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
  • die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Hessen.

Öffnungszeiten vom Finanzamt Alsfeld

Sprechzeiten (telefonisch):

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag08.00 - 18.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
Verwaltungsstelle Lauterbach
Am Alten Südbahnhof 1
36341 Lauterbach

Bankverbindungen:

Landesbank Hessen-Thüringen

Finanzamt Schwalm-Eder
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE34 5005 0000 0001 0003 30

Deutsche Bundesbank - Filiale Frankfurt

Finanzamt Schwalm-Eder
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE06 5000 0000 0050 0015 22

Finanzamt Alsfeld-Lauterbach: Die Steuernummer und die Steuer-ID

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach nichts entgegen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Alsfeld-Lauterbach

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
PrüfungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
InformationspflichtJeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.
SäumnisrechtWer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen.

Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen. Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Alsfeld-Lauterbach (Stand: 2023)

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