Das Finanzamt Altenburg

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Altenburg verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Zudem ist es auch zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 04581-07987.

Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern auch die steuerliche Festsetzung.

Unter anderem ist das Finanzamt Altenburg zuständig für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
  • die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
  • die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
  • die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Altenburg als Dienstherr die Finanzverwaltung Thüringen vor.

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Das Finanzamt in Altenburg: Öffnungszeiten

Servicezeiten (telefonisch):

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch, Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Persönliche Termine nach Absprache möglich

Adresse

Finanzamt Altenburg (Nr. 4166)
Wenzelstr. 45
04600 Altenburg

Postfach 1251
04582 Altenburg

Telefon (Servicebereich): 0361 57 3623-900
Telefon (Zentrale): 0361 57 3623-000
Telefax: 0361 57 3623-200
E-Mail: poststelle@finanzamt-altenburg.thueringen.de
Internet: finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-altenburg

Bankverbindung des Finanzamtes Altenburg

LD BK HESS-THUER GZ ERFURT

IBAN: DE75820500003001111578
BIC: HELADEFF820

Finanzamt Altenburg: Steuernummer und Steuer-ID

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Eine Ausbildung im Finanzamt Altenburg absolvieren

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Altenburg und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Altenburg

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
PrüfungsrechtMitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenBefindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden.
InformationspflichtWer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
SäumnisrechtImmer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlages. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig und wird Verspätungszuschlag genannt.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Altenburg

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Altenburg (Stand: 2023)

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