Im Norden Bayerns, im Regierungsbezirk Oberpfalz, liegt die kreisfreie Stadt Amberg. Das Finanzamt Amberg ist zuständig für die Belange von Bürgerinnen, Bürgern, Firmen und Betrieben in der kreisfreien Stadt und dem Landkreis Amberg-Sulzbach.
Dabei erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Amtes - bezüglich einiger Aufgabenbereiche - auch auf die Amtsbezirke anderer Finanzämter, z. B. den Landkreis Nürnberger Land, die Finanzamtsbezirke Hilpoltstein und Schwabach oder Neumarkt und Schwandorf.
Inhaltsverzeichnis:
Um möglichst schnell und unkompliziert mit der Behörde in Kontakt treten zu können, bietet das Finanzamt Amberg bereits viele Antrags- und Steuererklärungsformulare zum Download auf ihrer Internetpräsenz an.
Teilweise werden Dateien im PDF-Format angeboten, die unkompliziert und unabhängig von den Öffnungszeiten auf den eigenen PC geladen, ausgedruckt und wieder beim Finanzamt eingereicht werden können. Auch Broschüren können online gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Andere bürgerfreundliche Hinweise und vielfältige Kontaktmöglichkeiten sind auf der Homepage der Behörde ebenfalls schnell zu finden.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Amberg
Öffnungszeiten Servicezentrum:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Mittwoch | 7.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Je nach Abteilung nur nach Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Amberg
Kirchensteig 2
92224 Amberg
Telefon: (09621) 36-0
Internet: www.finanzamt.bayern.de/Amberg
Die Kommunikation mit dem Finanzamt sollte vorrangig über die Kontaktformulare bei Mein ELSTER stattfinden.
Bankverbindungen
HypoVereinsbank Amberg
IBAN: DE83 7522 0070 0001 3999 00
BIC: HYVEDEMM405
Jetzt kostenlos Informieren.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Amberg (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.