Sie haben Fragen an das Finanzamt Angermünde? Über den untenstehenden Button können Sie das Finanzamt per E-Mail kontaktieren:
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Angermünde
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
weitere Termine nach Vereinbarung möglich |
Postanschrift
Finanzamt Angermünde (Nr. 3062)
Jahnstraße 49
16278 Angermünde
Telefon: 03331 267-0
Telefax: 03331 267-200
E-Mail: poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de
Internet: www.fa-angermuende.brandenburg.de
Bankverbindung des Finanzamtes Angermünde
BBK BERLIN
IBAN: DE49100000000017001500
BIC: MARKDEF1100
Über das Finanzamt Angermünde
Wenn Bürger Fragen zu steuerlichen Themen haben, ist das Finanzamt Angermünde der richtige Ansprechpartner. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 16271-17337 wohnen, können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.
Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern.
In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Angermünde umfassen folgende Bereiche:
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Brandenburg.
Finanzamt Angermünde: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
Jetzt kostenlos Informieren.
Karriere im Finanzamt Angermünde
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Angermünde und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Angermünde nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Angermünde
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Stundungspflicht | Auch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Angermünde kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Angermünde (Stand: 2023) →
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