Das Finanzamt Bad Kreuznach im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Bad Kreuznach für die Stadt Bad Kreuznach und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 55438-67829 wohnen, können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden.

Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen vorwiegend in der Verwaltung von Steuern. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes.

Das Finanzamt Bad Kreuznach befasst sich daher unter anderem mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und geben diese weiter.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Bad Kreuznach fällt zudem:

  • die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
  • die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
  • die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
  • die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
  • die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz.

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Öffnungszeiten vom Finanzamt Bad Kreuznach

Servicecenter (ohne vorherige Terminabsprache):

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Termine an anderen Tagen nach telefonischer Absprache möglich

Postanschrift

Finanzamt Bad Kreuznach
Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671/7000
Telefax: 0671/70011772
E-Mail: Poststelle@fa-kh.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-bad-kreuznach.fin-rlp.de/

Bankverbindung des Finanzamtes Bad Kreuznach

Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

Finanzamt Bad Kreuznach: Die Steuernummer und die Steuer-ID

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Bad Kreuznach

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Bad Kreuznach

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
StundungspflichtAuch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.
InformationspflichtDas Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten.
AnforderungsrechtEs ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen.
SäumnisrechtImmer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig und wird Verspätungszuschlag genannt.

Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Infografik Finanzamt Bad Kreuznach

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Bad Kreuznach (Stand: 2023)

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