Infos zum Finanzamt Bingen-Alzey

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Bingen-Alzey ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Zudem ist es auch für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 55219-67808. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes. Unter anderem ist das Finanzamt Bingen-Alzey zuständig für die Einkommensteuer, die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Bingen-Alzey umfassen folgende Bereiche:

  • die Bearbeitung der Steuererklärungen
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

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Das Finanzamt in Bingen-Alzey: Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitagnach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Adresse

Finanzamt Bingen-Alzey (Nr. 2703)
Römerstr. 33
55232 Alzey

Telefon: 06721/706-0
Telefax: 06731/706-14081
E-Mail: Poststelle@fa-bi.fin-rlp.de
Internet: www.finanzamt-bingen-alzey.de

Bankverbindung des Finanzamtes Bingen-Alzey

Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

Finanzamt Bingen-Alzey: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Karriere im Finanzamt Bingen-Alzey

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Bingen-Alzey

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SäumnisrechtImmer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig.
StundungspflichtAuch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein.
PrüfungsrechtAuch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben.
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
InformationspflichtSteuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.

Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Infografik Finanzamt Bingen-Alzey

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Bingen-Alzey (Stand: 2023)

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