Das Finanzamt Bitburg-Prüm in 54595 Prüm ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 54591-54689 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung. Das Finanzamt Bitburg-Prüm befasst sich daher unter anderem mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Bitburg-Prüm
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Bitburg-Prüm (Nr. 2736)
Montherméer Str. 3
54595 Prüm
Postanschrift:
Finanzamt Bitburg-Prüm
Kölner Straße 20
54634 Bitburg
Telefon: 06561/603-0
Telefax: 06561/60315093
E-Mail: Poststelle@fa-bt.fin-rlp.de
Internet: www.finanzamt-bitburg-pruem.de
Bankverbindung des Finanzamtes Bitburg-Prüm
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Bitburg-Prüm
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
Karriere im Finanzamt Bitburg-Prüm
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Bitburg-Prüm
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Ist vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Bitburg-Prüm (Stand: 2023) →
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