Das in Bitburg ansäßige Finanzamt Bitburg-Prüm kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 54298-54689 zuständig. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Steuerverwaltung. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. Unter anderem setzt sich das Finanzamt Bitburg-Prüm auseinander mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis:
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Bitburg-Prüm fällt zudem:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Bitburg-Prüm
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Bitburg-Prüm (Nr. 2710)
Kölner Straße 20
54634 Bitburg
Postfach 1252
54622 Bitburg
Telefon: 06561/603-0
Telefax: 06561/60315090
E-Mail: Poststelle@fa-bt.fin-rlp.de
Internet: www.finanzamt-bitburg-pruem.de
Bankverbindung des Finanzamtes Bitburg-Prüm
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Finanzamt Bitburg-Prüm: Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Karriere im Finanzamt Bitburg-Prüm
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Bitburg-Prüm und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Bitburg-Prüm nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Bitburg-Prüm
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Bitburg Prüm (in Bitburg) kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Bitburg-Prüm (Stand: 2023) →
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