In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Brandenburg sowohl für die Stadt Brandenburg an der Havel als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Zudem ist es auch für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 14536-14929. Hauptaufgabe des Finanzamtes ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Brandenburg Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest.
Inhaltsverzeichnis:
Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Brandenburg umfassen folgende Bereiche:
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Brandenburg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Brandenburg.
Das Finanzamt in Brandenburg: Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
weitere Termine nach Vereinbarung möglich |
Anschrift
Finanzamt Brandenburg (Nr. 3048)
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 397-152
Telefax: 03381 397-200
E-Mail: poststelle.fa-brandenburg@fa.brandenburg.de
Internet: www.fa-brandenburg.brandenburg.de
Bankverbindung des Finanzamtes Brandenburg
BBK Berlin
IBAN: DE18 1000 0000 0016 0015 03
BIC: MARKDEF1100
Finanzamt Brandenburg: Die Steuernummer und die Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Brandenburg Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Brandenburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Brandenburg kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Brandenburg (Stand: 2023) →
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