Bei Fragestellungen zum Thema Steuern ist das Finanzamt Bremen-Nord 74 der richtige Ansprechpartner. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 28717-28779 zuständig. Die Verwaltung der Steuern ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern. Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Bremen-Nord 74 umfassen folgende Bereiche:
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
- Führung von Steuerkonten der Bürger
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Bremen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Bremen-Nord 74.
Das Finanzamt in Bremen-Nord 74: Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag und Dienstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 7.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 10.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 14.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Bremen-Nord 74 (Nr. 2474)
Gerhard-Rohlfs-Str. 32
28757 Bremen
Telefon: 0421 361 97431
E-Mail: office@fa-no.bremen.de
Internet: www.finanzen.bremen.de/coronavirus/erreichbarkeit-der-finanzaemter-78082
Bankverbindung des Finanzamtes Bremen-Nord 74
Finanzamt Bremen-Nord 74: Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Bremen-Nord 74
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Bremen-Nord 74 nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Bremen-Nord 74
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Bremen Nord 74 kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Erreichbarkeit der Finanzämter (Stand: 2023) →
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