Das Finanzamt Bremen ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 28001-28788 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Steuerverwaltung. In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Unter anderem ist das Finanzamt Bremen zuständig für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und vermitteln diese.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuererklärungen bearbeiten
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Bremen.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Bremen
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag und Donnerstag | 10.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 7.00 - 15.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 14.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Bremen Stadtmitte
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Telefon allgemein: 0421 361-90909
Telefon Terminvereinbarung: 0421 361-95096
E-Mail: office@fa-hb.bremen.de
Internet: www.service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.129860.de
Bankverbindung des Finanzamtes Bremen
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Bremen
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Bremen Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Bremen
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Bremen (Stand: 2023) →
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