Die große Kreisstadt Bühl liegt im westlichen Teil Baden-Württembergs, rund 10 Kilometer südwestlich von Baden-Baden. Bühl ist neben Raststatt die zweitgrößte Kreisstadt der Region und erstreckt sich auf einer Fläche von rund 74 km. Die Stadt und ihre Umgebung werden vom Ackerbau, Weinfeldern und Obstplantagen dominiert.
Die große Kreisstadt ist über die Grenzen bekannt für seine 'Bühler Zwetschge'. Mittlerweile haben sich viele namhafte Firmen in und um die Stadt angesiedelt und haben aus der eher landwirtschaftlichen Metropole eine moderne Industriestadt gemacht. Städtische Einrichtungen hat die große Kreisstadt ebenfalls zu bieten. Bühl ist Sitz des Amtsgerichtes, es verfügt über ein Notariat sowie einer Außenstelle des Landratsamtes Raststatt.
Die große Kreisstadt beherbergte bis zum 31.12.2004 das Finanzamt Bühl. Mittlerweile gehört es als Außenstelle zum Finanzamt in Baden-Baden. Einige Arbeitsgebiete des Finanzamtes Baden-Baden werden in der Außenstelle in Bühl betreut.
Zusätzlich dazu betreibt die Außenstelle ein eigenes Service-Center. Zu den Hauptaufgaben des Service-Centers gehört die Annahme von Steuererklärungen und weiteren Anträgen, die Information der Bürger in Steuerfragen sowie die Ausgabe von Informationsmaterialien.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Bühl
Service Center:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 08.00 - 13.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl
Alban-Stolz-Str. 8
77815 Bühl
Telefon: (07221) 359-0
Telefax: (07221) 359-100
E-Mail: Poststelle-33@finanzamt.bwl.de
Internet: www.fa-baden-baden.de
Bankverbindungen
LBBW/BW-BANK STUTTGART
IBAN: DE41600501017430500018
BIC: SOLADESTXXX
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Baden Baden - Außenstelle Bühl (Stand: 2021) →
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.